Bundeskanzler zu werden ist relativ easy. Vorausgesetzt ist nämlich nur die Wählbarkeit, welche alle Bürger (auch Frauen) mit dem 18. Lebensjahr systemimmanent haben. Dabei an dieser Stelle vielleicht kurz für unsere minderjährigen Leser: Das aktive Wahlrecht bezieht sich auf die Erlaubnis zu wählen; das passive Wahlrecht bezieht sich auf die Chance selbst gewählt zu werden. Einzige Ausschlusskriterien für die Wählbarkeit zum Bundeskanzler ab 18 Jahren sind:
- Wenn jemand zu mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe verknackt wird, darf er für Jahre nicht mehr gewählt werden. (Hinweis: Er behält aber das aktive Wahlrecht. Das ist nur bei zum Beispiel Hochverrat oder Wählernötigung weg.)
- Wenn für jemand endgültig die Betreuung mit dem Aufgabenkreis „alle Angelegenheiten“ angeordnet ist. Nicht eingeschlossen sein müssen Postkontrolle und Sterilisation. (Kommentar: „hart“)
- Strafrechtliche Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus
…also immer schön artig sein (oder nicht erwischen lassen) und nicht verrückt werden.
So, sagen wir mal, man ist Volljährig und die Ausschlusskriterien treffen nicht zu. Wie wird man dann Bundeskanzler? Wikipedia sagt dazu:
Ist das Amt des Bundeskanzlers vakant, […] schlägt der Bundespräsident innerhalb einer angemessenen Frist dem Bundestag einen Kandidaten für das Amt des Bundeskanzlers vor. In dieser Entscheidung ist der Bundespräsident rechtlich frei. Politisch ist jedoch schon lange vor dem Vorschlag klar, über wen der Bundestag abstimmen wird, da der Bundespräsident vor seinem Vorschlag eingehende Gespräche mit den Partei- und Fraktionsspitzen führt. Bisher ist auch stets der von der regierenden Koalition ins Spiel gebrachte Nachfolgekandidat vom Bundespräsidenten vorgeschlagen worden. Der Kandidat benötigt zu seiner Wahl die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages, also die absolute Mehrheit. Wählt der Bundestag den vom Bundespräsidenten vorgeschlagenen Kandidaten nicht, so beginnt eine zweite Wahlphase. Dieser Fall ist in der Geschichte der Bundesrepublik bisher noch nie eingetreten. (Anmerkung: …und wird daher hier auch nicht besprochen.)
Aus dieser Vorgehensweise ergeben sich zwei Dinge. Erstens, man muss sich gut mit dem Bundespräsidenten stellen. Zweitens, man muss die Mitglieder des Bundestags dazu bringen, dass sie einen wählen (…was sich als schwierig erweisen kann, wenn man nicht insbesondere unter das 1. Ausschlusskriterium fallen möchte).
In Anbetracht dessen, ist überhaupt einmal zu hinterfragen, ob es eigentlich so cool ist, Bundeskanzler zu sein? Denn entgegen landläufiger Meinung verdient der Bundeskanzler fast nichts und hat auch keine Immunität. Ja, der Bundeskanzler hat im Jahr nur ungefähr 226.000,- Euro über. Aber zumindest bekommt er wie jeder Hartz 4 Empfänger die Miete bezahlt. Und ja, im Gegensatz zu Abgeordneten hat der Bundeskanzler keine Immunität bei Strafverfolgung…er muss also immer schön den Kopf hinhalten, wenn er mal Scheiße baut. Bundeskanzler sein ist also garnicht so toll. Da ist es schon erstrebenswerter Nachfolger von Josef Ackermann zu werden…aber der klebt auch an seinem Stuhl.
Abi92
Grüezi! Ich habe meinen Stuhl nun geräumt und kann nur sagen, dass auch ein Kanzler oder eine Kanzlerin etwas nebenbei verdienen kann.
Noch besser ist doch die Variante Bundespräsident und dann schnell wieder aufhören. Genügend finanzielle Mittel zum Leben gibt es dort auf jeden Fall, wenn man darauf besteht.
In der freien Wirtschaft dürften die Verdienste danach noch besser sein mit all den politischen Kontakten. Es gibt für alle Varianten schon dagewesene Beispiele.