Nachdem wir uns letzten Monat angeschaut haben, wie ich Bundeskanzler werde und ob sich das überhaupt lohne, betrachten wir heute die Frage „Wie wird man Bundespräsident?“. Vielleicht ist da ja einfacher. Aber nein, die Voraussetzungen sind sogar wesentlich „härter“:
Der Bundespräsident muss
- deutscher Staatsangehöriger sein
- das Wahlrecht zum Bundestag haben
- mindestens 40 Jahre alt sein
- darf keiner Regierung angehören
- darf keiner gesetzgebenden Körperschaft angehören
- darf kein besoldetes Amt innehaben
- darf kein Gewerbe haben
- darf keinem Beruf nachgehen
- darf kein wirtschaftliches Unternehmen führen
- darf nicht im Aufsichtsrat eines wirtschaftlichen Unternehmens sein
…außerdem verliert er gegebenenfalls seinen Abgeordneten-Status im Europäischen Parlament bei Annahme der Bundespräsidentenwahl. Mit anderen Worten, der Bundespräsident ist Hartz 4 Empfänger. Und vorgeschlagen wird der Bundespräsident von der Bundesversammlung, sofern er zustimmt. Gewählt wird er dann auch von der Bundesversammlung. Hier die Beschreibung aus Wikipedia dazu:
Die […] Bundesversammlung […] besteht aus den Mitgliedern des Bundestages und ebenso vielen von den 16 Landesparlamenten gewählten Wahlmännern und -frauen. Üblicherweise handelt es sich dabei um Mitglieder der Landesparlamente und Landesregierungen, um Mitglieder der Bundesregierung, sofern sie kein eigenes Bundestagsmandat haben, und um Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens wie Schauspieler, Sportler, Künstler oder Vertreter von Spitzenverbänden. Die Wahlmänner und -frauen sind an Aufträge und Weisungen nicht gebunden, weshalb es immer wieder zu parteipolitisch überraschenden Wahlergebnissen kommt.
Der Bundespräsident wird von der Bundesversammlung ohne Aussprache und geheim gewählt. Bei der Wahl muss ein Kandidat die (absolute) Mehrheit der Mitglieder auf sich vereinen. Erst wenn dies in zwei Wahlgängen keinem Kandidaten gelingt, reicht in einem dritten Wahlgang die relative Mehrheit aus (was bisher erst dreimal der Fall war, 1969, 1994 und 2010). Die Wahl erfolgt auf fünf Jahre; eine einmalige Wiederwahl ist möglich.
Der Bundespräsident bekommt dann nicht mehr oder weniger Kohle als der Bundeskanzler. Aber wenigstens wird ihm, genauso wie dem Bundeskanzler, die Wohnung bezahlt. Und cool ist natürlich, dass ihm die Amtsbezüge nach Amtende als Ehrensold auf Lebenszeit weiterbezahlt werden. Außerdem besitzt der Bundespräsident, im Gegensatz um Bundeskanzler, strafrechtliche Immunität. *cool*
Aber ansonsten meines Erachtens das Amt des Bundespräsidenten genauso unattraktiv wie das Amt des Bundeskanzlers. Vielleicht ist das ein Grund, warum es so viele Hartz 4 Empfänger gibt…und so wenig gute hochrangige Politiker? 😉
Abi92