Richter wie Anwälte bekommen in Ihrem Berufsleben ja so manche spannende Geschichte zu hören. Die eine ist wahr, die andere nicht. Natürlich unterliegt man der Verschwiegenheitsverpflichtung und natürlich ist man zumindest als Anwalt reiner Interessenvertreter seines Mandanten, so dass man stets versucht, das Beste für seinen Mandanten herauszuholen.
Nun ist der eine oder andere Mandant auch phantasievoll in seinen Ausschmückungen von Darstellungen des Sachverhalts. Aber auch den Anwälten sagt man nach, dass sie sogenannte Winkeladvokaten sind und in den Formulierungen bewusst Interessen vertreten. Hierzu anbei eine kleine Geschichte aus den USA. Ein Anwalt im Umgang mit einer Versicherung in eigener Sache.
Diese Geschichte gilt dort als wohl beste Anwaltsgeschichte des Jahres, evtl. auch des Jahrzehnts. Sie ist wahr und hat den ersten Platz im amerikanischen Wettbewerb der Strafverteidiger (Criminal Lawyer Award Contest) gewonnen:
In Charlotte, NC, kaufte ein Rechtsanwalt eine Kiste mit sehr seltenen und sehr teuren Zigarren und versicherte diese dann, unter anderem, gegen Feuerschaden.
Über die nächsten Monate rauchte er die Zigarren vollständig auf und forderte dann die Versicherung auf, den Schaden zu ersetzen. Bemerkenswert ist auch, dass die erste Prämienzahlung noch nicht einmal erbracht war.
In seinem Anspruchsschreiben führte der Anwalt auf, dass die Zigarren durch eine Serie kleiner Feuerschäden vernichtet worden seien. Die Versicherung weigerte sich zu zahlen. Dies mit der einleuchtenden Argumentation, dass er die Zigarren bestimmungsgemäß ver(b)raucht habe.
Der Rechtsanwalt klagte……..und gewann!!!
Das Gericht stimmte mit der Versicherung überein, dass der Anspruch unverschämt sei, doch ergab sich aus der Versicherungspolice, dass die Zigarren gegen jede Art von Feuer versichert seien und Haftungsausschlüsse nicht bestünden. Folglich musste die Versicherung bezahlen, was sie selbst vereinbart und unterschrieben habe.
Statt ein langes und teures Berufungsverfahren anzustrengen, akzeptierte die Versicherung das Urteil und zahlte 15.000 US-Dollar an den Rechtsanwalt, der seine Zigarren in den zahlreichen „Feuerschäden“ verloren hatte.
Doch die Geschichte ist noch nicht zu Ende. Der Clou kommt noch:
Nachdem der Anwalt den Scheck der Versicherung eingelöst hatte, wurde er auf Antrag der Versicherung verhaftet. Vorwurf: 24 Fälle von Brandstiftung!
Unter Hinweis auf seine zivilrechtliche Klage und seine Angaben vor Gericht wurde er wegen vorsätzlicher Inbrandsetzung seines versicherten Eigentums verurteilt. Und das zu 24 Monaten Freiheitsstrafe (ohne Bewährung) und zusätzlich 24.000 US-Dollar Geldstrafe.
Dumm gelaufen. Also: Zigarren besser gar nicht erst versichern, wenn Ihr sie tatsächlich rauchen wollt. Oder zumindest nicht als Versicherungsfall melden. Irre ist nur, dass der Fall zivilrechtlich so entschieden worden ist. Ebenso krass ist das strafrechtliche Urteil. Eben ein Stück weit USA.
Seege.
Lustig aber sehr skuril. Hätte es etwas gändter, wenn z.B. der Butler des Rechtsanwalts ihm die Zigarren angesteckt hätte und der Butler nichts von der Versicherung gewusst hätte?
Strafrechtlich würde der Butler wie eine Art Werkzeug behandelt werden, was mit Blick auf den eigentlichen Täter nicht viel ändern würde im deutschen Recht.
Zivilrechtlich wurde ja ohnehin Geld zugesprochen, so dass hier aufgrund des Butlers ebenfalls keine Änderung passieren würde.
Die Geschichte spielt eben in den USA. Dort sieht die Juristerei noch anders aus. Ich erinnere an die Schadensersatzfälle McDonals heißer Kaffee oder Katze in Mikrowelle.
Jo, kenn ich, den Fall. Ging damals ganz groß durch die Presse.
Übrigens, meine absolute Lieblingszigarre ist das Robusto Format der Santo Domingo Selection aus der Dominikanischen Republik. Brennt ganz sauber ab. Und 24 Stück davon kosten auch nur 24x 3,20 Euro. Geht, glaub ich, nicht zu versichern.