Geschichten von Juristen

Richter wie Anwälte bekommen in Ihrem Berufsleben ja so manche spannende Geschichte zu hören. Die eine ist wahr, die andere nicht. Natürlich unterliegt man der Verschwiegenheitsverpflichtung und natürlich ist man zumindest als Anwalt reiner Interessenvertreter seines Mandanten, so dass man stets versucht, das Beste für seinen Mandanten herauszuholen.
Nun ist der eine oder andere Mandant auch phantasievoll in seinen Ausschmückungen von Darstellungen des Sachverhalts. Aber auch den Anwälten sagt man nach, dass sie sogenannte Winkeladvokaten sind und in den Formulierungen bewusst Interessen vertreten. Hierzu anbei eine kleine Geschichte aus den USA. Ein Anwalt im Umgang mit einer Versicherung in eigener Sache.
Diese Geschichte gilt dort als wohl beste Anwaltsgeschichte des Jahres, evtl. auch des Jahrzehnts. Sie ist wahr und hat den ersten Platz im amerikanischen Wettbewerb der Strafverteidiger (Criminal Lawyer Award Contest) gewonnen:
In Charlotte, NC, kaufte ein Rechtsanwalt eine Kiste mit sehr seltenen und sehr teuren Zigarren und versicherte diese dann, unter anderem, gegen Feuerschaden.
Über die nächsten Monate rauchte er die Zigarren vollständig auf und forderte dann die Versicherung auf, den Schaden zu ersetzen. Bemerkenswert ist auch, dass die erste Prämienzahlung noch nicht einmal erbracht war.
In seinem Anspruchsschreiben führte der Anwalt auf, dass die Zigarren durch eine Serie kleiner Feuerschäden vernichtet worden seien. Die Versicherung weigerte sich zu zahlen. Dies mit der einleuchtenden Argumentation, dass er die Zigarren bestimmungsgemäß ver(b)raucht habe.
Der Rechtsanwalt klagte……..und gewann!!!
Das Gericht stimmte mit der Versicherung überein, dass der Anspruch unverschämt sei, doch ergab sich aus der Versicherungspolice, dass die Zigarren gegen jede Art von Feuer versichert seien und Haftungsausschlüsse nicht bestünden. Folglich musste die Versicherung bezahlen, was sie selbst vereinbart und unterschrieben habe.
Statt ein langes und teures Berufungsverfahren anzustrengen, akzeptierte die Versicherung das Urteil und zahlte 15.000 US-Dollar an den Rechtsanwalt, der seine Zigarren in den zahlreichen „Feuerschäden“ verloren hatte.
Doch die Geschichte ist noch nicht zu Ende. Der Clou kommt noch:
Nachdem der Anwalt den Scheck der Versicherung eingelöst hatte, wurde er auf Antrag der Versicherung verhaftet. Vorwurf: 24 Fälle von Brandstiftung!
Unter Hinweis auf seine zivilrechtliche Klage und seine Angaben vor Gericht wurde er wegen vorsätzlicher Inbrandsetzung seines versicherten Eigentums verurteilt. Und das zu 24 Monaten Freiheitsstrafe (ohne Bewährung) und zusätzlich 24.000 US-Dollar Geldstrafe.
Dumm gelaufen. Also: Zigarren besser gar nicht erst versichern, wenn Ihr sie tatsächlich rauchen wollt. Oder zumindest nicht als Versicherungsfall melden. Irre ist nur, dass der Fall zivilrechtlich so entschieden worden ist. Ebenso krass ist das strafrechtliche Urteil. Eben ein Stück weit USA.

Seege.

Unfälle und andere Missgeschicke

Jeder hatte sicherlich schon mal einen Unfall.

Unfall
Unfall

Meistens passieren diese ja zuhause. Oder auch beim Job. Bei solchen Unfällen sollten man diese dann seiner Versicherung melden, damit geprüft werden kann, ob eine Eintrittspflicht besteht oder nicht. Es empfehlt sich auch, Fotos mit zu senden, bei Körperverletzungen ggf. den Bericht eines Arztes.
Da es dabei letztlich um Geld geht, sei es aufgrund einer Unfallversicherung, sei es aufgrund einer Haftpflicht- oder Hausratversicherung, sind die jeweiligen Versicherungsnehmer stets sehr bemüht, ausführliche Angaben zu machen. Schließlich obliegt es der Bewertung der Versicherung, ob ein Schadensfall bejaht wird oder nicht. Hierbei erleben die Sachbearbeiter bei den Versicherungen durchaus amüsante Fälle bzw. Fallbeschreibungen.

So ist folgendes Schreiben eines Dachdeckers an eine Versicherung gerichtet worden (wirklich!), in welchem dieser Mann die Folgen einer unüberlegten Handlung beschreibt:
„In Beantwortung Ihrer Bitte um zusätzliche Informationen möchte ich folgendes mitteilen: Bei Frage 3 des Unfallberichtes habe ich „ungeplantes Handeln“ als Ursache angegeben. Sie baten mich, dies genauer zu beschreiben, was ich hiermit tun möchte. Ich bin von Beruf Dachdecker. Am Tag des Unfalls arbeitete ich allein auf dem Dach eines sechsstöckigen Neubaus. Als ich mit meiner Arbeit fertig war, hatte ich etwa 250 kg Ziegel übrig.

Da ich sie nicht die Treppe hinunter tragen wollte, entschied ich mich dafür, sie in einer Tonne an der Außenseite des Gebäudes hinunterzulassen, die an einem Seil befestigt war, das über eine Rolle lief. Ich band also das Seil unten auf der Erde fest, ging auf das Dach und belud die Tonne. Dann ging ich wieder nach unten und band das Seil los. Ich hielt es fest, um die 250 kg Ziegel langsam herunterzulassen.

Wenn Sie in Frage 11 des Unfallbericht-Formulares nachlesen, werden Sie feststellen, dass mein damaliges Körpergewicht etwa 75 kg betrug. Da ich sehr überrascht war, als ich plötzlich den Boden unter den Füßen verlor und aufwärts gezogen wurde, verlor ich meine Geistesgegenwart und vergaß, das Seil loszulassen. Ich glaube, ich muss hier nicht sagen, dass ich mit immer größerer Geschwindigkeit am Gebäude hinaufgezogen wurde.

Etwa im Bereich des dritten Stockes traf ich die Tonne, die von oben kam. Dies erklärt den Schädelbruch und das gebrochene Schlüsselbein. Nur geringfügig abgebremst setzte ich meinen Aufstieg fort und hielt nicht an, bevor die Finger meiner Hand mit den vorderen Fingergliedern in die Rolle gequetscht waren. Glücklicherweise behielt ich meine Geistesgegenwart und hielt mich trotz des Schmerzes mit aller Kraft am Seil fest.

Jedoch schlug die Tonne etwas zur gleichen Zeit unten auf dem Boden auf und der Tonnenboden sprang aus der Tonne heraus. Ohne das Gewicht der Ziegel wog die Tonne nur etwa 25 kg. Ich beziehe mich an dieser Stelle wieder auf mein in Frage 11 angegebenes Körpergewicht von 75 kg.

Wie Sie sich vorstellen können, begann ich einen schnellen Abstieg. In der Höhe des dritten Stockes traf ich wieder auf die von unten kommende Tonne. Daraus ergaben sich die beiden gebrochenen Knöchel und die Abschürfungen an meinen Beinen und meinem Unterleib. Der Zusammenstoß mit der Tonne verzögerte meinen Fall, so dass meine Verletzungen beim Aufprall auf dem Ziegelhaufen gering ausfielen und so brach ich mir nur 3 Wirbel.

Ich bedauere es jedoch, Ihnen mitteilen zu müssen, dass ich, als ich auf dem Ziegelhaufen lag und die leere Tonne sechs Stockwerke über mir sah, nochmals meine Geistesgegenwart verlor. Ich lies das Seil los, womit die Tonne diesmal ungebremst herunterkam, mir drei Zähne ausschlug und das Nasenbein brach. Ich bedauere den Zwischenfall sehr.“
Ich finde, dies ich doch ein super Fall für eine Versicherung. Außerdem zeigt er, dass man auch mal loslassen muss.